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Förderung

Förderung Solarthermie

Solarthermie

Warum sich eine Investition in Solarthermie lohnt.

Mit einer Solarthermieanlage können Sie die erneuerbare Wärme der Sonne nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben profitieren. Bei einer ertragsabhängigen Förderung kann der Zuschussbetrag höher ausfallen.

Änderung bei Antragstellung ab 2018

Die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich online. Weitere Informationen finden Sie hier. Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen.
Bei Inbetriebnahmen im Jahr 2018: Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde, müssen die Inbetriebnahme der Anlage sowie die Antragstellung bis spätestens zum 30. September 2018 erfolgt sein. Der Antrag ist in diesem Fall nach Inbetriebnahme zu stellen. Es gilt folgende Sonderregelung.

Was wird gefördert?

  • Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis einschließlich 100 Quadratmeter Kollektorfläche zur:
  • Ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • Ausschließlichen Raumheizung
  • Kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme
  • Zuführung der Wärme in Wärmenetze
  • Zuführung der Kälte in Kältenetze
  • Solaren Kälteerzeugung

Informieren Sie sich vor Auswahl der Solarthermieanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt: Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen (PDF, 470KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Solarthermieanlagen mit Kollektoren ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite sind nicht förderfähig (z. B. Schwimmbadabsorber).

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Anlagen im Gebäudebestand

Anlagen im Neubau

Anlagen im Neubau

Formulare

Informationen zur Verfahrensumstellung sowie zum Ausfüllen des Onlineantrages finden Sie in unserer Anleitung.

Basis

Hinweis: Der Antrag kann ausschließlich für Bestandsgebäude gestellt werden.

Antrag auf Förderung einer Solarthermieanlage (Basis, Innovation)

Downloads Solarthermie
Förderung Biomasse

Biomasse

Warum sich eine Investition in Biomasse lohnt.

Mit einer Biomasseanlage können Sie die erneuerbare Wärme von nachwachsenden Rohstoffen nutzen und von attraktiven Zuschüssen bis zu 8.000 Euro pro Vorhaben profitieren.

Änderung bei Antragstellung ab 2018

Die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich online. Weitere Informationen finden Sie hier. Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen.
Bei Inbetriebnahmen im Jahr 2018: Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde, müssen die Inbetriebnahme der Anlage sowie die Antragstellung bis spätestens zum 30. September 2018 erfolgt sein. Der Antrag ist in diesem Fall nach Inbetriebnahme zu stellen. Es gilt folgende Sonderregelung.

Was wird gefördert?

  • Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung:
  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Holzhackschnitzeln und Scheitholz
  • Besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
  • Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Brennwertnutzung
  • Nachrüstung mit einer Einrichtung zur Staubminderung
  • Bereitstellung von Prozesswärme

Informieren Sie sich vor Auswahl der Biomasseanlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt:

Liste der förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Liste der förderfähigen handbeschickten Biomasseanlagen (Scheitholzvergaserkessel) (PDF, 372KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Beachten Sie bitte, dass luftgeführte Pelletöfen (Warmluftgeräte) nicht förderfähig sind.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Anlagen im Gebäudebestand

Anlagen im Neubau

Formulare

Informationen zur Verfahrensumstellung sowie zum Ausfüllen des Onlineantrages finden Sie in unserer Anleitung.

Basis

Hinweis: Der Antrag kann ausschließlich für Bestandsgebäude gestellt werden.

Antrag auf Förderung für eine Anlage zur Verbrennung fester Biomasse (Basis, Innovation) sowie für Anlagenkomponenten zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung an einer bestehenden Biomasseanlage (Innovation)

Downloads Biomasse